Die Bildungsprämie

Wer sich weiterbildet, kann vom Staat Geld erhalten!

Zunehmend werden mehr und speziellere Kenntnisse im Berufsleben erwartet. Einmal erreichte Qualifikationen reichen immer weniger aus, um den neuen Herausforderungen in Wirtschaft und Gesellschaft angemessen zu begegnen. "Lifelong learning" tritt immer mehr in den Vordergrund: Kontinuierliches Lernen im gesamten Lebenslauf wird immer wichtiger.

Die Bundesregierung hat den Handlungsbedarf erkannt und beschlossen, dass mit der "Bildungsprämie" ein neues Instrument zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung eingeführt wird.

Teilnehmer eines Sprachkurses können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50% der Kursgebühr in Form eines "Prämiengutscheins" von bis zu 500,- € erhalten. ESL PROLOG Berlin akzeptiert die Gutscheine für die bei uns angebotenen Gruppenkurse folgender Sprachen:

Deutsch • Englisch • Französisch • Spanisch
Portugiesisch • Italienisch • Türkisch • Arabisch
Griechisch • Chinesisch • Japanisch • Dänisch
Niederländisch • Polnisch • Russisch • Schwedisch


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Bildungsprämie kommt für alle Maßnahmen in Frage, die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und die dem beruflichen Fortkommen dienen. Außerdem sollten diese Maßnahmen über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Die Bildungsprämie "Selbst in Jobs, bei denen Fremdsprachen nur am Rande gefragt sind, werden Sprachkurse in der Regel als positiv bewertet", erklärt eine Sprecherin des Ministeriums.
(Quelle: •Tagesspiegel.de vom 28.12.2008)


Die Förderung richtet sich nicht nur an Arbeitnehmer in Angestelltenverhältnissen, sondern auch an Selbstständige, Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit sowie Minijobber. Auch so genannte "Aufstocker", die neben ihrem Erwerbseinkommen Hartz-IV-Leistungen beziehen, können die neue Förderung beantragen. Ausgeschlossen von der Bildungsprämie sind dagegen Arbeitslose und andere Nichterwerbstätige, weil für sie andere Mittel und Möglichkeiten vorgesehen sind.

Folgende Bedingungen sind an die Erteilung der Bildungsprämie geknüpft:

Wie erhalte ich die Bildungsprämie?

Vereinbaren Sie mit einer für Sie zuständigen Beratungsstelle einen Gesprächstermin. Im Rahmen dieser Beratung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn die formalen Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie den Prämiengutschein. Der Gutschein gilt drei Monate ab Ausstellungsdatum.

Die Beratungsstelle nennt auf dem Gutschein Ihr Weiterbildungsziel und die geeigneten Weiterbildungsanbieter. Danach können Sie bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs für das auf dem Prämiengutschein angegebene Weiterbildungsziel buchen. Bei Annahme des Prämiengutscheins akzeptiert der Weiterbildungsanbieter die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes.

Prämiengutscheine können nicht elektronisch oder telefonisch beantragt werden. Um als Berliner einen Prämiengutschein erhalten zu können, müssen Sie ein Beratungsgespräch bei einer der folgenden Stellen vereinbaren:

Weiterbildungsdatenbank Berlin
Neue Schönhauser Straße 10
10178 Berlin

Berater: Herr Klaus Kapr
Tel: 030 - 28384233

www.wdb-berlin.de

Jobassistenz
Friedrichshain-Kreuzberg


Beraterin: Lotte Ludvikova
Tel. +49 30 27 87 33 141
Fax +49 30 27 87 33 146

www.ziz-berlin.de

Folgende Dokumente müssen zur Beratung vorgelegt werden:

(Änderungen und Irrtümer vorbehalten)


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