Die Bildungsprämie
Wer sich weiterbildet, kann vom Staat Geld erhalten!
Zunehmend werden mehr und speziellere Kenntnisse im Berufsleben erwartet. Einmal erreichte Qualifikationen reichen immer weniger aus, um den neuen Herausforderungen in Wirtschaft und Gesellschaft angemessen zu begegnen. "Lifelong learning" tritt immer mehr in den Vordergrund: Kontinuierliches Lernen im gesamten Lebenslauf wird immer wichtiger.
Die Bundesregierung hat den Handlungsbedarf erkannt und beschlossen, dass mit der "Bildungsprämie" ein neues Instrument zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung eingeführt wird.
Teilnehmer eines Sprachkurses können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50% der Kursgebühr in Form eines "Prämiengutscheins" von bis zu 500,- € erhalten. ESL PROLOG Berlin akzeptiert die Gutscheine für die bei uns angebotenen Gruppenkurse folgender Sprachen:
Deutsch • Englisch • Französisch • Spanisch
Portugiesisch • Italienisch • Türkisch • Arabisch
Griechisch • Chinesisch • Japanisch • Dänisch
Niederländisch • Polnisch • Russisch • Schwedisch
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Bildungsprämie kommt für alle Maßnahmen in Frage, die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und die dem beruflichen Fortkommen dienen. Außerdem sollten diese Maßnahmen über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
"Selbst in Jobs, bei denen Fremdsprachen nur am Rande gefragt sind, werden Sprachkurse in der Regel als positiv bewertet", erklärt eine Sprecherin des Ministeriums.
(Quelle: •Tagesspiegel.de vom 28.12.2008)
Die Förderung richtet sich nicht nur an Arbeitnehmer in Angestelltenverhältnissen, sondern auch an Selbstständige, Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit sowie Minijobber. Auch so genannte "Aufstocker", die neben ihrem Erwerbseinkommen Hartz-IV-Leistungen beziehen, können die neue Förderung beantragen. Ausgeschlossen von der Bildungsprämie sind dagegen Arbeitslose und andere Nichterwerbstätige, weil für sie andere Mittel und Möglichkeiten vorgesehen sind.
Folgende Bedingungen sind an die Erteilung der Bildungsprämie geknüpft:
- Ihr Eigenanteil muss mindestens die gleiche Summe wie die Bildungsprämie betragen. (Beispiel: Wenn Sie Prämie für einen Sprachkurs im Wert von 250,- € beantragen, erhalten sie im Fall einer positiven Entscheidung einen Gutschein über 125,- €.)
- Die Bildungsprämie beläuft sich auf maximal 500,- € unabhängig vom tatsächlichen Preis der für sie interessanten Bildungsmaßnahme.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden 25.600 €, bei gemeinsam Veranlagten 51.200 € nicht überschreiten.
- Sie können die Bildungsprämie nur einmal im Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
- Sie dürfen den Sprachkurs erst verbindlich buchen, nachdem Ihnen die Beratungsstelle den Prämiengutschein ausgestellt hat.
- Ausgeschlossen von der Bildungsprämie sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes sowie seiner nachgeordneten Behörden.
Wie erhalte ich die Bildungsprämie?
Vereinbaren Sie mit einer für Sie zuständigen Beratungsstelle einen Gesprächstermin. Im Rahmen dieser Beratung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn die formalen Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie den Prämiengutschein. Der Gutschein gilt drei Monate ab Ausstellungsdatum.
Die Beratungsstelle nennt auf dem Gutschein Ihr Weiterbildungsziel und die geeigneten Weiterbildungsanbieter. Danach können Sie bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs für das auf dem Prämiengutschein angegebene Weiterbildungsziel buchen. Bei Annahme des Prämiengutscheins akzeptiert der Weiterbildungsanbieter die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes.
Prämiengutscheine können nicht elektronisch oder telefonisch beantragt werden. Um als Berliner einen Prämiengutschein erhalten zu können, müssen Sie ein Beratungsgespräch bei einer der folgenden Stellen vereinbaren:
Weiterbildungsdatenbank Berlin
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Jobassistenz |
Folgende Dokumente müssen zur Beratung vorgelegt werden:
- Einen amtlichen Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis).
- Letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen.
- Gegebenenfalls einen Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind.
(Änderungen und Irrtümer vorbehalten)
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